Wird zum Antrag auf Zulassung zur staatlichen Prüfung Notfallsanitäter/in ein Lebenslauf benötigt?

Der Lebenslauf wird nicht mehr benötigt, da er keine gesetzliche Zulassungsvoraussetzung ist und ist daher im Antrag nicht aufgeführt.

Frau Schorn per Mail 27.02.2023