Zwischen der Grundausbildung und des Aufbaulehrgangs dürfen max. 2 Jahre liegen. Sollte dieser Zeitraum überschritten sein, so wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige BG.
Zwischen der Grundausbildung und des Aufbaulehrgangs dürfen max. 2 Jahre liegen. Sollte dieser Zeitraum überschritten sein, so wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige BG.