Wie sind die Bestimmungen wenn die Prüfung zum Leitstellendiponent nicht angetreten werden kann?

Tritt eine Prüfungsteilnehmerin oder ein Prüfungsteilnehmer zur Prüfung nicht an, so hat sie oder er dafür vorab schriftlich die Gründe darzulegen. Die oder der Prüfungsvorsitzende entscheidet darüber, ob die Prüfungsteilnehmerin oder der Prüfungsteilnehmer aus dem Prüfungsverfahren entlassen wird. Das Prüfungsverfahren kann innerhalb von 12 Monaten wieder aufgenommen werden. Sind die Gründe nicht gerechtfertigt oder sind keine Gründe schriftlich dargelegt worden, gilt die Prüfung als nicht bestanden. Im Falle einer Krankheit kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verlangt werden.