Wie lautet das neues Maßnahmenpaket für bessere Notfallversorgungin Baden-Württemberg

„Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter helfen Menschen und retten Leben. Seit heute haben sie mehr Möglichkeiten, um den Menschen im Notfall noch schneller zu helfen. Damit gehen wir den nächsten wichtigen Schritt bei der Verbesserung der Versorgung der Patientinnen und Patienten und der Optimierung des Rettungsdienstes in Baden-Württemberg – und wir zeigen den hochqualifizierten Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern des Rettungsdienstes die berufliche Anerkennung, die sie verdient haben“ erläutert der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl am 01. Juli 2022 in einer Pressemeldung. Seit Anfang 2021 wurde in einer Arbeitsgruppe, unter dem Vorsitz des Innenministeriums und Beteiligung der DRK-Landesschule, an einer Konzeption zu Vorabdelegation gearbeitet.

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/neues-massnahmenpaket-fuer-bessere-notfallversorgung/

Was bedeutet dies aber konkret für die DRK-Landesschule und die Ausbildung von Notfallsanitäter*innen?

Dreh und Angelpunkt sind die in einer Fünf-Länder-Arbeitsgruppe erarbeiteten Standardarbeitsanweisungen und Behandlungspfade im Rettungsdienst (SAA & BPR) in der aktuellen Version 2021/2022. In den kommenden drei Jahren sollen diese schrittweise in den Rettungsdiensten etabliert werden. Der Lerncampus der DRK-Landesschule wird diesen Prozess in den kommenden Jahren mit ONLINE-Fortbildungsinhalten begleiten.Für die Schüler*innen in der Ausbildung zur Notfallsanitäter*in wird es ebenfalls eine Übergangsphase geben. „Das anstehende Staatsexamen im September 2022 können die Schüler*innen beruhigt angehen und dürfen weiterhin mit den bekannten Handlungsempfehlungen 3.0 arbeiten.“ erläutert der Gesamtschulleiter Rico Kuhnke. Erst die Schüler*innen die ihre Ausbildung 2022 begonnen haben werden in ihrem Staatsexamen mit den SAA und BPR arbeiten müssen. In der Übergangszeit gilt für die verbleibenden Schüler*innen nach wie vor die Handlungsempfehlungen 3.0. Einen entsprechenden Erlass hat das Sozialministerium am 01. Juli 2022 auf den Weg gebracht. „Unsere Schüler*innen werden allerdings mit der aktualisierten Version 3.1 der Handlungsempfehlungen arbeiten. In der überarbeiteten Version sind die neusten Empfehlungen der Fachgesellschaften berücksichtigt und es gibt bereits Verweise auf die SAA und BPR. Dies erleichtert den Theorie-Praxis-Transfer für unsere Schüler*innen.“ meint Kuhnke. Unbetroffen von den Regelungen der Vorabdelegation (§ 4c NotSanG) bleiben die Möglichkeiten zur eigenverantwortlichen Anwendung von heilkundlichen Maßnahmen invasiver Art bestehen (§ 2a NotSanG). Ziel der Bemühungen ist es für mehr Rechtssicherheit zu Sorgen und die Qualitätsstandards zur Versorgung von Notfallpatienten in den beteiligten Bundesländern vergleichbar zu machen.“

Rico Kuhnke 12.08.2022