Es gibt grundsätzliche einen Zuschuß von 200,00 €, wenn der Beleg nicht älter als ein halbes Jahr ist und auf den Namen des Schülers ausgestellt ist.
Es gibt grundsätzliche einen Zuschuß von 200,00 €, wenn der Beleg nicht älter als ein halbes Jahr ist und auf den Namen des Schülers ausgestellt ist.