Welche Vergütung erhalten die Teilnehmer in der Teilzeitausbildung?

Die monatliche Vergütung richtet sich nach dem mit dem Schüler vereinbarten Beschäftigungsmodel. Dies kann durch den Ausbildungsträger sehr unterschiedlich ausgestaltet werden. Voraussetzung ist die regelmäßige Teilnahme an den Unterrichten im Rahmen der schulischen Ausbildung (siehe Ausbildungsplan, rot hinterlegte Kalenderwochen), die Teilnahme an den klinischen Ausbildungsblöcken sowie ein Einsatz in der Notfallrettung im Umfang von mindestens 1960 Stunden. In den meisten Fällen wird der Schüler in der Teilzeitausbildung sicherlich mit einem zuvor festgelegten monatlichen reduzierten Stundenanteil über den Ausbildungszeitraum beschäftigt. In diesen Fällen errechnet sich die monatliche Vergütung folgendermaßen:

Monatliche Vergütung in der Regelausbildung x 36 Monate Regelausbildung / 56 Monate Teilzeitausbildung = monatliche Vergütung in der Teilzeitausbildung. Wie oben beschrieben sind alternative Beschäftigungsmodelle denkbar.