Laut Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (Muster-RettSanAPrV) muss die komplette praktische Prüfung wiederholt werden, auch wenn nur ein Teil der praktischen Rettungssanitäterprüfung nicht bestanden wurde.
Laut Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (Muster-RettSanAPrV) muss die komplette praktische Prüfung wiederholt werden, auch wenn nur ein Teil der praktischen Rettungssanitäterprüfung nicht bestanden wurde.