Der Arbeitgeber muss seine Mitarbeitenden unter Lohnfortzahlung freistellen. Die Kosten trägt der Arbeitgeber. Ein Ausgleich für Arbeitsausfallkosten ist in Baden-Württemberg gesetzlich nicht vorgesehen.
Der Arbeitgeber muss seine Mitarbeitenden unter Lohnfortzahlung freistellen. Die Kosten trägt der Arbeitgeber. Ein Ausgleich für Arbeitsausfallkosten ist in Baden-Württemberg gesetzlich nicht vorgesehen.