Mindestalter zu Beginn der Rettungshelferausbildung

Der Rettungshelferlehrgang darf schon im Alter von 17 Jahren besucht werden. Eine Einverständniserklärung der Eltern muss der Landesschule vorgelegt werden, in der sie uns von der Aufsichtspflicht entbinden. Das Alter im Praktikum steht in der Verantwortung der zuständigen Rettungswache unter Berücksichtigung des Jugendschutzgesetzes.