Ja, ein Antrag mit ärztlichem Attest muss an das Regierungspräsidium geschickt werden. Eine Beschränkung auf Lese-Rechtschreibschwäche gibt es nicht, den Antrag können alle Prüflinge die objektiv aus medizinischen Gründen beeinträchtigt sind stellen. Eine Stellungnahme der Schule ist nicht notwendig.