Ja Sie können Ihren organisatorischen Leiter von Ihrer Kreisbereitschaftleitung anerkennen lassen. Für die Ausbildung zum Verbandführer müssen Sie dann Ihren organisatorischen Leiter, den Zugführer Teil 1 und die Zugführer-Abschlussprüfung nachweisen. Der Zugführer Teil 2 fällt durch Ihre Anerkennung des organisatorischen Leiters weg.