Eine Kombination der Teilzeitausbildung innerhalb eines Ausbildungsverhältnisses lässt sich mit einer Teilzeitanstellung, z.B. als Rettungssanitäter kombinieren. Als Arbeitgeber ist darauf zu achten, dass hierbei die wöchentlichen maximal zulässigen Arbeitszeiten sowie die Ruhezeiten eingehalten werden.