In der Klinik ist die Station nicht vorgeschrieben, die Kompetenzen aus dem
Pflichtteil müssen erlernbar sein. Das Praktikum kann auch in einem ambulanten OP-Zentrum absolviert werden, es darf aber keine Arztpraxis oder Altenpflegeeinrichtung sein. Für Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger, zum OP-Technischen Assistent, zum Anästhesie-Technischen Assistent, zur Kinderkrankenpflegekraft wird das Praktikum anerkannt (Nachweis muss vorgelegt werden).