Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung legt einen Zeitraum von 2 Jahren zwischen Beginn des Rettungshelferlehrganges und Ende des Rettungssanitäter Aufbaulehrgangs fest. In begründeten Ausnahmefällen ist eine Verlängerung auf 3 Jahre möglich.
Der Antrag auf Fristverlängerung der Ausbildungszeit kann formlos, mit Angabe der Gründe an die DRK-Landesschule BW gestellt werden.