Sollten Sie Ihre Lehrgangsbescheinigung/Zeugnis nicht mehr auffinden können, haben Sie die Möglichkeit sich ein Duplikat ausstellen zu lassen. Sie können gegen eine Gebühr nach der aktuellen Gebührenordnung ein Duplikat beantragen.
Bitte beachten Sie, dass für die Dokumente eine Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren besteht – danach werden alle Prüfungsunterlagen und Dokumente an der DRK Landesschule vernichtet. Eine Ersatzbescheinigung kann dann nicht mehr ausgestellt werden.