Die NotSan-APrV sieht nur einen Identitätsnachweis vor, daher werden alle (auch ausländische) Ausweisdokumente akzeptiert.
Für die Zulassung müsste er natürlich noch amtlich beglaubigt werden. Sonst geht das aber natürlich in Ordnung.
Freundliche Grüße
Regierungspräsidium Karlsruhe Maike Schorn 17.03.2022