Wenn die Arbeitgeber-Bescheinigung vom letzten Jahr ist, macht das grundsätzlich nichts, seitdem liegt ja bestenfalls noch mehr Berufstätigkeit vor. Nur wenn mit der alten Bescheinigung noch nicht die erforderlichen 3 Jahre bescheinigt wurden, bräuchte es nochmal eine aktuelle.
Herr Peregovits 02.06.2021