Benötige ich die Führerscheinklasse C1 um Rettungsdienstfahrzeuge fahren zu können?

Mit der Führerscheinklasse B dürfen Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5t gefahren werden. D. h. in Praxis bedeutet dies, dass lediglich Krankentransportwagen (bis maximal 3,5t) gefahren werden dürfen. Bei Fahrzeugen über 3,5t (Rettungswagen) benötigt der Fahrer die Führerscheinklasse C1. Mit diesem Führerschein dürfen Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 7,5 t gefahren. Bei Inhabern der
Klasse 3 (vor 1999) gilt ein maximal zulässiges Gesamtgewicht von 7,5t, vergleichbar mit Klasse C1. Aufgrund der oben beschriebenen Anforderungen an die Fahrerlaubnis, ist es praktisch unumgänglich, dass Rettungshelfer, die auf dem Rettungswagen eingesetzt werden sollen, über die Fahrerlaubnis der Klasse C1 (bzw. Klasse 3) verfügen.