Auf Antrag hat der Prüfungsteilnehmer nach Abschluss der Prüfung innerhalb von vier Wochen die Möglichkeit, Einsicht in die Prüfungsunterlagen zu nehmen.
Auf Antrag hat der Prüfungsteilnehmer nach Abschluss der Prüfung innerhalb von vier Wochen die Möglichkeit, Einsicht in die Prüfungsunterlagen zu nehmen.